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   BFH, 07.11.1974 - IV R 11/74   

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https://dejure.org/1974,1292
BFH, 07.11.1974 - IV R 11/74 (https://dejure.org/1974,1292)
BFH, Entscheidung vom 07.11.1974 - IV R 11/74 (https://dejure.org/1974,1292)
BFH, Entscheidung vom 07. November 1974 - IV R 11/74 (https://dejure.org/1974,1292)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Filmtheaterbesitzer - Filmtheater - Filmprogramm - Prämien des Bundes - Auszeichnung - Kunstförderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Nr. 11

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 114, 479
  • DB 1975, 1008
  • BStBl II 1975, 378
  • BStBl II 1975, 479
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • RFH, 19.05.1938 - IV 97/38
    Auszug aus BFH, 07.11.1974 - IV R 11/74
    Aus den Urteilen des RFH vom 19. Mai 1938 IV 97/38 (RStBl 1938, 811) und des BFH vom 7. Dezember 1967 IV R 33/67 (BFHE 90, 433, BStBl II 1968, 149) ergebe sich, daß eine unmittelbare Förderung der Kunst nur dann vorliege, wenn das künstlerische Schaffen als solches unterstützt werde, wenn also mit dem Zuschuß Aufwendungen bestritten würden, die mit der künstlerischen Tätigkeit in Zusammenhang stünden, wie z. B. Anschaffungskosten für Werkzeuge, Material und Bücher.

    Es habe die Vorschrift des § 3 Nr. 11 EStG verletzt und die Grundsätze des RFH-Urteils IV 97/38, des Erlasses des Finanzministers Nordrhein-Westfalen vom 31. Oktober 1972 S 2121-- 15--VB 2/S 2121--12 VB 2 (ESt-Kartei Nordrhein-Westfalen, § 2 EStG A Nr. 39) und des Erlasses des Bundesministers des Innern vom 24. April 1970 nicht richtig angewendet.

    RFH (Urteil IV 97/38) und BFH (Urteil IV R 33/67) haben eine Steuerfreiheit im Sinne des § 3 Nr. 11 EStG -- allerdings im Hinblick auf die Förderung der Wissenschaft -- nur in den Fällen bejaht, in denen die Zuwendungen als Beträge für sachlichen Aufwand an Forschungsmitteln u. a. gewährt wurden, nicht dagegen, wenn die Zahlungen dem Empfänger zum Bestreiten seines Lebensunterhalts dienten.

  • BFH, 07.12.1967 - IV R 33/67

    Steuerfreie öffentliche Zuschüsse - Wirtschaftlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BFH, 07.11.1974 - IV R 11/74
    Aus den Urteilen des RFH vom 19. Mai 1938 IV 97/38 (RStBl 1938, 811) und des BFH vom 7. Dezember 1967 IV R 33/67 (BFHE 90, 433, BStBl II 1968, 149) ergebe sich, daß eine unmittelbare Förderung der Kunst nur dann vorliege, wenn das künstlerische Schaffen als solches unterstützt werde, wenn also mit dem Zuschuß Aufwendungen bestritten würden, die mit der künstlerischen Tätigkeit in Zusammenhang stünden, wie z. B. Anschaffungskosten für Werkzeuge, Material und Bücher.

    RFH (Urteil IV 97/38) und BFH (Urteil IV R 33/67) haben eine Steuerfreiheit im Sinne des § 3 Nr. 11 EStG -- allerdings im Hinblick auf die Förderung der Wissenschaft -- nur in den Fällen bejaht, in denen die Zuwendungen als Beträge für sachlichen Aufwand an Forschungsmitteln u. a. gewährt wurden, nicht dagegen, wenn die Zahlungen dem Empfänger zum Bestreiten seines Lebensunterhalts dienten.

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BFH, 07.11.1974 - IV R 11/74
    Auch nach dem Beschluß des BVerfG vom 24. Februar 1971 1 BvR 435/68 (Neue Juristische Wochenschrift 1971 S. 1645) ist das Wesentliche der künstlerischen Betätigung die freie, schöpferische Gestaltung, in der Eindrükke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden.
  • BFH, 26.05.1971 - IV 280/65

    Kulturfilm - Lehrfilm - Industriewerbefilm - Nebeneinkünfte - Filmbegleittext -

    Auszug aus BFH, 07.11.1974 - IV R 11/74
    Das Darbieten der Filme erfordert technische, ihre Beschaffung und Auswahl organisatorische Fähigkeiten und Tätigkeiten, die ihrem Wesen nach nicht eigenschöpferisch die individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft eines Künstlers bei Erreichen künstlerischer Leistungshöhe zum Ausdruck bringen (vgl. für die Voraussetzungen künstlerischer Tätigkeit BFH-Urteil vom 26. Mai 1971 IV 280/65, BFHE 102, 509, BStBl II 1971, 703, mit Rechtsprechungshinweisen).
  • BFH, 04.05.1972 - IV 133/64

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Beihilfen an einen Habilitanden

    Auszug aus BFH, 07.11.1974 - IV R 11/74
    Der BFH hat in seinem Urteil vom 4. Mai 1972 IV 133/64 (BFHE 105, 374, BStBl II 1972, 566) ausgeführt, Wissenschaft und Kunst könnten durch Übernahme von Lebenshaltungskosten für bestimmte Personen nur mittelbar gefördert werden, denn erst die zwischengeschalteten geistigen Schöpfungen der Zuwendungsempfänger könnten die erstrebte Bereicherung von Wissenschaft und Kunst darstellen.
  • BFH, 01.10.1964 - IV 183/62 U

    Zuordnung des mit einer Verleihung verbundenen Geldpreises zu den gewerblichen

    Auszug aus BFH, 07.11.1974 - IV R 11/74
    Die Prämien zählen, wie auch in dem Erlaß des Finanzministers Nordrhein-Westfalen vom 31. Oktober 1972 ausgeführt ist, zu den beruflichen Einkünften, da die Leistung des Klägers (Zusammenstellen, Auswahl und Vorführen eines guten Filmgesamtprogramms) im Rahmen eines Berufs erbracht wurde (vgl. BFH-Urteil vom 1. Oktober 1964 IV 183/62 U, BFHE 80, 432, BStBl III 1964, 629).
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